Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von der Firma Hoppe Concept GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hoppe Concept“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch Hoppe Concept schriftlich bestätigt.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Vertragsabschluss
Angaben in Katalogen und auf der Website von Hoppe-Terrarienbau-Exclusiv.de – Vertrieb durch Hoppe Concept stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages oder Werkvertrages ab. Die Firma Hoppe Concept kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
4. Lieferung
4.1. Bei Bestellungen aus der Bundesrepublik Deutschland versendet Hoppe Concept, sofern nichts anderes vereinbart ist, die bestellte Ware an die angegebene Lieferadresse.
4.2. Bei Bestellungen aus anderen Staaten stellt Hoppe Concept die Ware zur Abholung durch den Kunden oder ein von ihm beauftragtes Transportunternehmen bereit. Gibt der Kunde eine Lieferadresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland an und ist nichts Abweichendes vereinbart, bevollmächtigt er damit Hoppe Concept, in seinem Namen ein geeignetes Transportunternehmen mit der Zustellung der Ware an die Lieferadresse zu beauftragen.
4.3. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert Hoppe Concept die Waren je nach Verfügbarkeit in zwei Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 5. werden dem Kunden nur einmal berechnet.
4.4. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Terrarien und Aquarien) erfolgt die Auslieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.
5. Preise, Versandkosten, Zahlung
5.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise von Hoppe Concept sind Einzelhandelspreise ohne der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Versand und Transport werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gesondert berechnet. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren. Bei Beauftragung eines Zustelldienstes mit dem Transport der bestellten Ware in Staaten außerhalb der EU können zudem zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde ebenfalls zu tragen hat.
5.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei Vorauskasse), per Lastschriftverfahren oder per Bankeinzug (Unterlagen senden wir Ihnen gerne zu) zu bezahlen. Hoppe Concept behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
5.3. Bei der Bestellung von Waren, die nicht im Sortiment der Firma Hoppe Concept enthalten sind und die auf Wunsch des Kunden geliefert werden, berechnet Hoppe Concept eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR. Die Bearbeitungsgebühr wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und im Falle der Reklamation nicht erstattet.
6. Lieferfristen
6.1. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert Hoppe Concept bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4-8 Wochen nach Vertragsschluss. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.
6.2. Bevollmächtigt der Kunde Hoppe Concept, in seinem Namen ein Transportunternehmen mit dem Transport der Ware ins Ausland zu beauftragen (Ziff. 4.2.), ist die Lieferfrist mit Bereitstellung der Ware zur Abholung eingehalten.
6.3. Der Kunde hat Hoppe Concept bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
7. Preisanpassung bei langen Lieferfristen
Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss vereinbart, kann Hoppe Concept den Preis der Ware entsprechend etwaigen Preisänderungen durch die Vorlieferanten anpassen.
8. Nichtlieferung durch Vorlieferanten
8.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird Hoppe Concept den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist Hoppe Concept von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, Hoppe Concept hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
8.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, Hoppe Concept hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
9. Rückgaberecht für Verbraucher
9.1. Alle von einem Verbraucher (Ziffer 2.1.) im Wege des Fernabsatzes bestellte Artikel können uneingeschränkt und ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kostenfrei zurückgegeben werden.
9.2. Dieses Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach der Spezifikation des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind und die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
9.3. Der Kunde hat für die Rücksendung eine sichere – nach Möglichkeit die originale – Transportverpackung zu verwenden und die Sendung an folgende Adresse zu richten:
Firma Hoppe Concept Werbeagentur GmbH & Co. KG
Für die Rücksendung ist die günstigste Versandart (z.B. Standardpaket) zu wählen.
9.4. Ist die Rücksendung auf dem Postwege nicht oder nicht mehr möglich, genügt zur Geltendmachung des Rückgaberechts ein Rücknahmeverlangen, das per Post (Adresse wie in Ziffer 9.3. angegeben). per E-mail zu richten ist. Firma Hoppe Concept wird dann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die kostenlose Rückholung veranlassen.
9.5. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Ware bzw. die Absendung des Rücknahmeverlangens innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.
9.6. Rücksendung bzw. Rückholung der Ware erfolgen auf Kosten und Gefahr von Firma Hoppe Concept.
9.7. Mit rechtzeitiger Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens ist der Kunde nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Sofern der Kaufpreis bereits gezahlt wurde, erstattet Firma Hoppe Concept ihn zurück.
9.8. Wichtiger Hinweis: Bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware behält sich Firma Hoppe Concept vor, für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware Ersatz zu verlangen. Ersatzansprüche entstehen nicht, soweit die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann Ersatzansprüche
wegen Benutzung der Ware vermeiden, wenn er diese lediglich in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Augenschein nimmt. Ersatzansprüche wird Firma Hoppe Concept ggf. mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnen.
10. Gewährleistungsbedingungen
10.1. Hoppe Concept gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Der Kunde hat die Ware umgehend bei Empfang der Lieferung durch die Spedition auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und wird im Falle einer Abweichung unverzüglich eine schriftliche Mängelanzeige an Hoppe Concept senden. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde angehalten, den Schaden dem Paketzusteller bzw. der Spedition unmittelbar anzuzeigen, schriftlich festzuhalten und Hoppe Concept sofort zu informieren. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate nach Lieferung. Im Falle einer mangelhaften Ware hat Hoppe Concept zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Ware zu reparieren oder nachzubessern, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Geld zurück). Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder einer überdurchschnittlichen Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind, sowie nicht für Verschleißteile. Auf alle Artikel gewähren wir Garantie gemäß den Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller unter Vorbehalt deren Zustimmung.
11. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
11.1. Ansprüche für Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache, bei Neuwaren verjährt die Frist mit Ablauf von zwei Jahren. § 479 BGB bleibt unberührt.
12. Garantie
Hinweis: Einige Hersteller gewähren auf ihre Produkte Garantien, welche über die Gewährleistungsrechte hinausgehen. Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Erwerbspreises Eigentum von Hoppe Concept.
13.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich Hoppe Concept darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend „Gesamtforderung“ genannt) vor.
13.3. Ist der Kunde Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb des Handelsgewerbes, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe von Hoppe Concept ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Hoppe Concept wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Hoppe Concept in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.
13.4. Hoppe Concept ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von Hoppe Concept.
13.5. Hoppe Concept ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als 250,00 EUR in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120 % der Gesamtforderung beträgt.
14. Haftung
14.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber Hoppe Concept als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
14.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
14.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
14.4. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung von Hoppe Concept aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstehende und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen Hoppe Concept sind in diesem Fall ausgeschlossen.
14.5. Die 24-monatige Gewährleistung auf unsere Produkte gilt nur bei Einhaltung der mit jeder Rechnung/Vertrag ausgehändigten Pflege- und Handhabungsrichtlinien für Terrarien zur Erhaltung der Garantie.
14.6. Bei selbst vorgenommenen baulichen Veränderungen der Terrarien durch den Käufer, wie z.B. nachträgliche Einbauten mit Bohrungen, die Einfluss auf die Dichtigkeit nehmen, erlischt jegliche Gewährleistung und Garantie.
15. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind von Firma Hoppe Concept nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.
16. Datenschutz
Hoppe Concept verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehung zum Kunden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Datenschutzpraxis von Hoppe Concept steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
17. Schlussbestimmungen
17.1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.
17.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist für beide Parteien Neuss.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Pflege- und Handhabungsbedingungen für unsere Terrarien zur Erhaltung der 2-jährigen Garantie
Sie haben ein hochwertig verarbeitetes Terrarium erhalten. Bitte beachten Sie folgende Pflegehinweise, damit Sie viele Jahre Freude an Ihrem Terrarium haben und die Qualität erhalten bleibt. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise zum Einsatz zur Dichtigkeit, damit die Garantie erhalten bleibt. Bei unsachgemäßer Handhabung (zu viel Feuchtigkeit, stehendes Wasser etc.) können wir keine Garantie für Schäden am Terrarium und keine Haftung für anderweitige Folgeschäden übernehmen.
Holzoberfläche
Der Korpus unserer Terrarien kann wie jedes andere Möbelstück behandelt werden. Es reicht i.d.R., wenn die Holzdekoroberflächen mit einem Tuch (trocken bis max. handfeucht) abgewischt werden.
Glasflächen
Verwenden Sie zum Reinigen der Glasflächen nur Wasser bzw. speziell für die Terraristik hergestellte Glasreiniger, damit Ihre Tiere durch die Ausdünstungen der Haushalts-Glasreiniger keinen Schaden nehmen können.
Verunreinigungen der Felslandschaft
Abkotungen auf den Felslandschaften lassen sich mittels Zahnbürste und etwas Wasser oder noch besser mit kleinen Dampfstrahlern (sog. Dampfenten) (bitte Tiere vorher aus dem Terrarium entnehmen) bestens reinigen.
Verwendung
Alle unsere Terrarien werden speziell auf die zu pflegenden Tiere abgestimmt. Sollte die Tierart also gewechselt werden, informieren Sie sich bitte neu über die erforderlichen Ansprüche an Temperatur und Luftfeuchtigkeit.
Wüsten-/Steppenterrarien
Unsere Wüstenterrarien dienen ausschließlich zur Aufnahme von entsprechenden Tieren. Sie sind für die Aufnahme von trockenem Sand gedacht. Frisch eingebrachter leicht feuchter Sand ist unproblematisch, da die Fugen am Boden abgedichtet sind und das Holz schützen. Nicht geeignet ist das Einbringen von tropf-nassem Sand, da dann eine Beschädigung durch längere Feuchtigkeit des Holzes besteht.
Beim Besprühen (per Sprühflache) in Wüstenterrarien besprühen Sie bitte vor allem den Sand auf der inneren Bodenfläche oder zur Felswand hin, ohne direkt das Holz am Rand zu besprühen. Der Sand speichert am längsten die Feuchtigkeit und gibt diese über einen langen Zeitraum – wie gewünscht – an die Umgebung zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit ab.
Gelegentliches Besprühen der Felslandschaften ist für diese völlig unproblematisch, ist aber nicht von so großer Wirkung, da diese sehr schnell abtrocknen.
Halbfeucht-/Waldterrarien (für Schlangen)
Unsere Halbfeuchtterrarien werden i.d.R. ohne Beregnungsanlage geliefert, da die meisten Halter z.B. von Schlangen lieber per Hand sprühen. Der Innenkern ist komplett zum Holz hin gegen Feuchtigkeit durch einen Kunststoffkern geschützt. Die Bodenfläche ist jedoch keinesfalls für stehendes Wasser geeignet. Sie schützt nur das Holz gegen das leicht feuchte Bodensubstrat.
Stehendes Wasser ist schädlich für den Bodengrund. Es kommt zu Verpilzungen, Schimmelbildung, deren Sporen für die Tiere tödlich sein können. Der Bodengrund versumpft allmählich und bevor es zu einem auch für den Pfleger riechbaren Fäulnisgeruch kommt, können die Tiere bereits unheilbaren Schaden genommen haben. Überprüfen Sie also bitte regelmäßig den Feuchtigkeitsgehalt des Bodengrundes. Er sollte in den oberen Schichten leicht feucht, unten aber eher trocken sein. Stehendes Wasser darf nie entstehen und muss sofort entfernt werden. Kommt es durch zu starkes Besprühen zu stehendem Wasser im Terrarium, das zu Beschädigungen des Holzes führen kann, erlischt unsere Garantie.
Die Felslandschaften in Sandstein- oder in Granitfels-Wald-Optik sind unter dem Substrat oder der ersten Sandschicht wasserdicht.
Regenwald-Terrarien
Für unsere Regenwaldterrarien gilt das gleiche wie für die Halbfeuchtterrarien. Nur werden diese i.d.R. mit Beregnungsanlage und/oder Lüftbefeuchter geliefert. Der Innenkern ist komplett zum Holz hin gegen Feuchtigkeit geschützt. Dennoch ist auch hier die Bodenfläche nicht für stehendes Wasser geeignet. Die Kunststoff-Innenverkleidung schützt nur das Holz gegen das leicht feuchte Bodensubstrat sowie die Seiten hinter den Felslandschaften gegen das herabtropfende Wasser durch die Beregnungsanlage.
Beregnungsanlagen sind von der Betriebsdauer her vom Tierhalter so auszujustieren, dass die Dauer der Beregnungen pro Tag keinesfalls zu stehendem Wasser im Bodenbereich führt.
Stehendes Wasser ist schädlich für den Bodengrund. Es kommt zu Verpilzungen, Schimmelbildung, deren Sporen für die Tiere tödlich sein können. Der Bodengrund versumpft allmählich und bevor es zu einem auch für den Pfleger riechbaren Fäulnisgeruch kommt, können die Tiere bereits unheilbaren Schaden genommen haben. Überprüfen Sie also bitte regelmäßig den Feuchtigkeitsgehalt des Bodengrundes. Er sollte in den oberen Schichten leicht feucht, unten aber eher trocken sein. Stehendes Wasser darf nicht entstehen und muss sofort entfernt werden. Kommt es durch zu starkes Beregnen oder Besprühen zu stehendem Wasser im Terrarium, das zu Beschädigungen des Holzes führen kann, erlischt unsere Garantie.
Unsere Felslandschaften in Jungle-Optik sind unter dem Substrat oder der ersten Sandschicht wasserdicht versiegelt.
Dendrobaten-Terrarien und Paludarien/Aquaterrarien
Für unsere Paludarien und Dendrobatenterrarien gelten besondere Bestimmungen. Diese sind für die Aufnahme von Wasser in unterschiedlichen Höhen geplant. Dabei kann der gesamte Bodenbereich oder nur ein Teil als Schwimmbereich oder zum Auffangen von Wasserfällen als Paludarium/Aquaterrarium ausgelegt sein.
Zu diesem Zweck beinhalten diese Paludarien einen kompletten Glasinnenkern oder bzw. ein Aquarium im Bodenbereich. Somit sind sowohl die Wände als insbesondere auch der Bodenbereich wasserdicht.
Sollte Ihr Paludarium auch einen Halbfeuchtbereich mit Bodengrund aufweisen, beachten Sie auch hier unsere Hinweise zur Vermeidung von Verpilzungen und Schimmelbildung (siehe Regenwaldterrarium). Überprüfen Sie also bitte regelmäßig den Feuchtigkeitsgehalt des Bodengrundes. Er sollte in den oberen Schichten leicht feucht, unten aber eher trocken sein. Stehendes Wasser muss sofort entfernt werden. Ausgenommen sind Dendrobaten-Terrarien, die zur Aufnahme von stehendem Wasser gedacht sind.
Die Felslandschaften für Paludarien und Dendrobaten-Terrarien in Jungle-Optik sind für eine permanente Feuchthaltung geeignet.
Einsatz von Beregnungsanlagen
Prüfen Sie bei der Festlegung der Beregnungszeiten (Häufigkeit pro Tag sowie Dauer der einzelnen Beregnungen, dass die Rückwände sowie die Pflanzen befeuchtet werden. Der Bodengrund sollte nach dem Einfahren nie mehr als 2-3 cm in den oberen Schichten feucht sein (ausgenommen Dendrobaten-Terrarien). Stellen Sie die Menge so ein, dass am Boden des Terrariums der Bodengrund nahezu trocken bleibt. Pflanzen müssen oftmals zusätzlich per Hand besprüht werden. Es ist besser 5-6 x am Tag jeweils 5 Sekunden die Beregnungsanlage laufen zu lassen als 2 x 20 Sekunden am Stück. Häufiges kurzes Besprühen erhöht die Luftfeuchtigkeit wesentlich effizienter. Vermeiden Sie ein Besprühen der Scheiben, indem Sie die Düsen nach hinten ausrichten, da dies z.T. unschöne Kalkränder ergibt und weitere Schäden verursachen kann (siehe nächster Punkt).
Ausrichten der Düsen von Beregnungsanlagen
Kontrollieren und justieren Sie nach Erhalt und während des Betreibens des Terrariums regelmäßig unbedingt die Ausrichtung der Sprühdüsen, da diese sich beim Transport in der Richtung verstellen können! Sollten Sie Reptilien halten, die die Düsen erreichen können, achten Sie bitte darauf, dass diese die Düsen nicht verstellen. Gegebenenfalls richten Sie die Düsen richtig aus und fixeren Sie die Gelenke der Düsen durch einen Tropfen Sekundenkleber.
Achtung: Wenn das Wasser durch falsche Ausrichtung der Düsen in starkem Maße die Scheibe runter läuft, kann es über das Doppel-U-Profil oder das Laufschuhsystem oder durch die Lüftung (Gaze oder Lochblech) außen am Terrarium runterlaufen und dort an den Klebestellen von Holzplatte zur Umleimerkante zu Schäden führen. Für solche Schäden, die durch unsachgemäßes Betreiben entstehen, haften wir nicht.
Bauliche Änderungen
Nimmt der Käufer nach dem Kauf eigene bauliche Veränderungen vor, wie z.B. Einbau von weiterer Technik, die Einfluss auf die Luftfeuchtigkeit, Bewässerung, Beanspruchung unserer Bodenisolierung und Dichtigkeit nehmen oder Einbau von Wasserabläufen, Bohrungen im Boden, Wänden und Decken, so erlischt jegliche Gewährleistung und Garantie. Das gleiche gilt für einen Wechsel des Einsatzes als Wüsten-, Halbfeucht-/Wald- oder Regenwaldterrarium.
Tragen des Terrariums
Sollten Sie Ihr Terrarium einmal tragen, z.B. beim Erhalt durch die Spedition, fassen Sie immer unter die Grundplatte. Tragen Sie es nie an der unteren oder oberen Lüftungsblende. Unsere Lüftungsblenden sind zwar voll verleimt, diese könnte aber beim Tragen durch das Gewicht des Terrariums ausbrechen oder sich zunächst unbemerkt lösen, was durch die Temperaturschwankungen im Terrarium auf Dauer zu entstehenden Spalten führen könnte.
Einhaltung der Handhabungshinweise
Bei Nichteinhaltung dieser Pflege- und Handhabungshinweise übernimmt die Hoppe Concept GmbH & Co. KG keine Garantie auf das gelieferte Terrarium/Paludarium. Diese Handhabungshinweise sind Bestandteil jedes Kaufvertrages.